Allgemeine Behandlungsbedingungen Patient und Arzt

Die Allgemeinen Behandlungsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis für die über die digitale Plattform von The Body Clinic – leichter leben GmbH, Anschrift: Schöneberger Ufer 71, 10785 Berlin, vertreten durch Dr. Udo Klotzki, (nachfolgend „The Body Clinic“) geschlossenen Behandlungsverträge zwischen den Patienten (im Folgenden: Kunden) und den von diesen jeweils ausgewählten Ärzten (im Folgenden: Ärzte).

Präambel

The Body Clinic ist ein Dienstleistungsunternehmen, das mit ärztlichen Leistungserbringern unterschiedlicher Fachrichtungen kooperiert. The Body Clinic bietet den Kunden über eine eigens betriebene digitale Plattform den Zugang zu ärztlichen Leistungen im Zusammenhang mit der medizinischen Gewichtsreduzierung an. Der Erst-Kontakt zwischen dem Arzt und dem Patienten findet dabei entweder in Form einer physischen Konsultation in den Praxisräumlichkeiten von The Body Clinic oder per Video statt. The Body Clinic erbringt selbst keine ärztlichen Leistungen. Sie wird auch nicht Vertragspartner des Behandlungsvertrages. Kommt der kooperierende Arzt im Anschluss an den Erst-Kontakt zu dem Ergebnis, dass eine weitere ärztliche Behandlung geboten und die Behandlung im konkreten Einzelfall auch geeignet ist, um sie im Rahmen einer Videokonsultation fortzuführen, erfolgt die weitere ärztliche Behandlung über die bereitgestellte digitale Plattform von The Body Clinic. Die ärztliche Behandlung beinhaltet dabei je nach Indikation die Untersuchung, Beratung und ggf. auch die Therapie von Übergewicht.

Der Behandlungsvertrag über die ärztlichen Leistungen im Zusammenhang mit der medizinischen Gewichtsreduzierung kommt zwischen dem Kunden und dem kooperierenden Arzt zustande.

1. Pflichten des Arztes 

    1. Der Arzt verpflichtet sich zur Erbringung von ärztlichen Leistungen mit dem therapeutischen Ziel der Gewichtsreduktion. Die Behandlung erfolgt dabei nach dem zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards.
    2. Der Arzt ist verpflichtet, dem Kunden in verständlicher Weise zu Beginn der Behandlung und, soweit erforderlich, in deren Verlauf sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände zu erläutern, insbesondere die Diagnose, die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung, die Therapie und die zu und nach der Therapie zu ergreifenden Maßnahmen. 
    3. Der Arzt erbringt seine ärztlichen Leistungen eigenverantwortlich, selbstständig, unabhängig und weisungsfrei. Dies gilt insbesondere auch im Zusammenhang mit der Verordnung von Arzneimittel. Der Arzt wird die Verordnung eines Arzneimittels ablehnen, wenn für dieses keine Indikation oder eine Kontraindikation besteht. Dies gilt unabhängig davon, ob der jeweilige Patient die Verordnung des Arzneimittels wünscht. Der Arzt verpflichtet sich, stets die Vorschriften der jeweils für ihn gültigen Berufsordnung, des maßgeblichen Kammergesetzes und auch die sonstigen gesetzlichen Bestimmungen jederzeit einzuhalten.
    4. Der Arzt ist verpflichtet, vor der Durchführung einer Behandlung über Fernkommunikationsmitteln zu überprüfen, ob diese im konkreten Einzelfall als Fernbehandlung ärztlich vertretbar ist, die erforderliche ärztliche Sorgfalt gewährleistet wird und der Kunde über die Besonderheiten der Fernbehandlung aufgeklärt worden ist. Die ärztliche Sorgfalt ist dabei gewährleistet, wenn die notwendige fachliche Qualifikation und Beachtung des anerkannten Standes medizinischer Erkenntnisse gewährleistet werden kann. Kommt der Arzt zu dem Ergebnis, dass sich die konkrete Behandlung nicht für eine Fernbehandlung eignet bzw. die ärztliche Sorgfaltspflicht nicht eingehalten werden kann, lehnt er diese ab.

2. Pflichten des Kunden

Die Erfolgsaussichten der ärztlichen Leistungen, mit dem Ziel der Gewichtsreduzierung erbracht werden, hängt maßgeblich von den Angaben des Kunden ab. Der Kunde hat die zur Anamneseerhebung erforderlichen Angaben daher wahrheitsgemäß und umfassend zu machen. Der Kunde hat ferner auch ohne ausdrückliche Befragung durch den behandelnden Arzt alle für die Behandlung aus seiner Sicht bedeutsamen Umstände offenzulegen, etwa aktuelle Beschwerden, Vorerkrankungen, Allergien etc.. 

3. Kündigung

  1. Der Kunde kann den Behandlungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Bei einer Kündigung nach Beginn der Behandlung bleibt die Vergütungspflicht für bereits durchgeführte Maßnahmen bestehen. 
  2. Der Arzt kann den Behandlungsvertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist oder der Patient den Behandlungserfolg gefährdet. Der Arzt verpflichtet sich, in einem solchen Fall eine angemessene Weiterbehandlung durch einen anderen Arzt zu ermöglichen.

4. Datenschutz und ärztliche Schweigepflicht

  1. Der Arzt verpflichtet sich, alle Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die ärztliche Schweigepflicht eingehalten wird.
  2. Der Arzt verpflichten sich zur Einhaltung der einschlägigen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Für den Umgang mit personenbezogenen Daten des Kunden durch die Ärzte wird auf die Datenschutzerklärung in der Anlage 4.2 verwiesen.
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